Ausgehend vom Leitbild der Stadt Warburg hat der Agenda-Arbeitskreis „Wirtschaft“ die Errichtung einer Bürgerstiftung empfohlen und gemeinsam mit dem Bürgermeister der Stadt Warburg am 05.02.2004 ein Gründungskomitee einberufen. Ein Arbeitskreis des Gründungskomitees nahm sofort nach der Sitzung seine Arbeit auf und bereitete die Gründung der Bürgerstiftung Warburg vor.
Dem Arbeitskreis gehörten an (von links) Manfred Bünz, Wolfgang Linnenbrink, Engelbert Berendes,
Winfried Volmert,Joachim Thater, Walter Seulen und Ernst Mühlmeyer. Foto: NW vom 07.02.2004
Die „Bürgerstiftung Warburg“ ist am 02.03.2005 gegründet worden.
Überreichung der Stiftungsurkunde durch den Regierungspräsidenten Andreas Wiebe
v.L. Bürgermeister Michael Stickeln, Heike Schönfeld Bezirksregierung, Regierungspräsident Andreas Wiebe,
Manfred Bünz, Vors. des Arbeitskreises, Kreisdirektor Dr. Ulrich Conradi. Foto: Neue Westfälische
Die „Bürgerstiftung Warburg“ ist eine Stiftung „von Bürgern für die Bürger“.
Mit Gründung der Bürgerstiftung Warburg soll erreicht werden, dass Bürger und Wirtschaftsunternehmen mehr Mitverantwortung für die Gestaltung ihres Gemeinwesens übernehmen.
Der Bundesverband der Deutschen Stiftungen hat der Bürgerstiftung Warburg erstmals am 01. Oktober 2011 das Gütesiegel des Arbeitskreises Bürgerstiftung im Bundesverband Deutscher Stiftungen verliehen.
Nach einer erneuten Bestätigung in den Jahren 2013, 2015 und 2019 erhielt die Bürgerstiftung Warburg am 11. März 2022 wiederum das Gütesiegel verliehen.
Die nachfolgenden Hinweise sollen Sie über die Arbeit der Bürgerstiftung Warburg und über Ihre Möglichkeiten der Mitwirkung und Unterstützung informieren.
- Die Bürgerstiftung Warburg ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbst-bestimmten Bürgergesellschaft.
- Die Bürgerstiftung Warburg wurde von fast 200 Gründungsstiftern errichtet. Vorbereitet wurde die Gründung durch ein Gründungskomitee.
- Die Bürgerstiftung Warburg ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Politische Gremien und die Verwaltung der Stadt Warburg haben keinen bestimmenden Einfluß auf die Entscheidungen der Stiftung.
- Das Aktionsgebiet der Bürgerstiftung ist geographisch ausgerichtet und auf das Gebiet der Stadt Warburg mit ihren Ortsteilen beschränkt.
- Die Bürgerstiftung Warburg baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei wird allen Bürgern, die sich mit der Stadt Warburg verbunden fühlen und die die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung gegeben. Die Bürgerstiftung sammelt darüber hinaus Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke verfolgen.
- Die Bürgerstiftung Warburg wirkt in einem breiten Spektrum des städtischen Lebens, dessen Förderung für sie im Vordergrund steht. Die Satzung legt dabei folgenden Stiftungszweck fest:
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Die Bürgerstiftung ist fördernd und/oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein. |
- Die Bürgerstiftung Warburg fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements.
- Die Bürgerstiftung Warburg macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um allen Bürgern in der Stadt die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen.
- Die Bürgerstiftung Warburg kann ein lokales Netzwerk innerhalb verschiedener gemeinnütziger Organisationen koordinieren.
- Die interne Arbeit der Bürgerstiftung Warburg ist durch Partizipation und Transparenz geprägt. Organe der Stiftung sind die Stiftungsversammlung, der Stiftungsrat und der Vorstand. In diesen Organen nehmen Bürger für Bürger ausführende und kontrollierende Funktionen wahr.
- Jeder Bürger kann mit einer Zuwendung (Zustiftung oder Spende) aber auch mit seiner Mitarbeit die Bürgerstiftung Warburg unterstützen. Zustifter erwerben bei einem Stiftungsbetrag ab 250€ ein Mitgliedschaftsrecht in der Stiftungsversammlung.
- Stiftungsbeträge von über 30.000€ werden mit einem Namens-Fonds verbunden.
- Potentielle Zustifter geben eine Beitrittserklärung über den von Ihnen zu leistenden Stiftungsbetrag ab. Bei Erklärung von über 250€ werden Sie zur jährlichen Stiftungsversammlung eingeladen.