Präambel
Ausgehend vom Leitbild der Stadt Warburg hat der Agenda-Arbeitskreis "Wirtschaft" die Errichtung der "Bürgerstiftung Warburg" empfohlen.
Die "Bürgerstiftung Warburg" ist eine Stiftung "von Bürgern für die Bürger".
Sie will erreichen, dass Bürger und Wirtschaftsunternehmen der Stadt Warburg mehr Mitverantwortung für die Gestaltung ihres Gemeinwesens übernehmen. Sie ist eine unabhängige, gemeinnützige Institution, die das Wohl der Menschen in der Stadt Warburg fördert.
Ziel der "Bürgerstiftung Warburg" ist es, ein möglichst breites Spektrum gemeinnütziger Projekte und Aktivitäten zu fördern oder zu initiieren, um die Lebensqualität in Warburg zu erhöhen. Darüber hinaus schafft und fördert sie Möglichkeiten für ein freiwilliges, ehrenamtliches Engagement der Bürger/innen.
§ 1
Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung
1) Die Stiftung führt den Namen "Bürgerstiftung Warburg".
2) Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
3) Die Stiftung hat ihren Sitz in Warburg.
§ 2
Zweck und Aufgaben der Stiftung
1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2) Zweck der Stiftung ist es,
-die Bildung und die Erziehung,
-die Jugend- und die Altenhilfe,
-die Kultur, die Kunst und die Denkmalpflege,
-den Umwelt- und den Naturschutz und die Landschaftspflege,
-das traditionelle Brauchtum,
-die Heimatpflege,
-die öffentliche Gesundheitspflege,
-den Sport,
-die Völkerverständigung,
-die Wissenschaft und die Forschung
in Warburg bzw. in Bezug auf die Stadt Warburg zu fördern und/oder zu entwickeln.
3) Die Zwecke können sowohl durch eigene Projekte als auch durch zu fördernde Projektarbeit verwirklicht werden.
4) Dieser Stiftungszweck wird beispielsweise verwirklicht durch
a) Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58. 1 AO, die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern und verfolgen,
b) Förderung der Kooperation zwischen Organisation und Einrichtung, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen,
c) Vergabe von Stipendien, Beihilfen oder ähnlichen Unterstützungen zur Förderung der Fort- und Ausbildung auf den Gebieten des Stiftungszwecks,
d) Schaffung und Unterstützung lokaler kultureller Einrichtungen und Projekte,
5) Die Stiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben gemäß der Gemeindeordnung der Stadt Warburg gehören.