Bürgerstiftung Warburg

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Die Bürgerstiftung Warburg braucht Ihre finanzielle Unterstützung!

Bürgerstiftungen sind Gemeinschaftsstiftungen. Sie wollen und müssen daher in erster Linie ihr Stiftungskapital langfristig aufbauen. Die Bürgerstiftung Warburg hat im Jahr 2005 mit einem Grundstockvermögen von 118.800 € begonnen und hat es seitdem durch Zustiftungen auf  2.206.100 € erhöht.

Die Bürgerstiftung Warburg erhält keine öffentlichen Mittel. Sie ist angewiesen auf finanzielle Unterstützung aus dem Kreis der Warburger Bürger/innen, den Gewerbetreibenden und Menschen, die sich mit der Stadt Warburg bzw. mit seinen Ortsteilen verbunden fühlen. Nur mit ausreichenden Mitteln kann eine umfangreiche Projektarbeit geleistet werden. Der Anstieg des Stiftungskapitals ist erfreulich. Da jedoch die Projekte nur mit den Erträgen des Stiftungskapitals durchgeführt werden können, sind wir auf weitere Zustifter und Spender angewiesen.

Wenn Sie uns finanziell unterstützen möchten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen, die wir nachfolgend aufgeführt haben. Wir beraten Sie gern bei Ihren Überlegungen.

Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung

Spende

Eine Spende kann einmalig (in beliebiger Höhe) oder regelmäßig (als Förderbetrag; Mindesthöhe: 30 € im Jahr) erfolgen. Spenden werden zeitnah für den Stiftungszweck ausgegeben. Sie erhöhen nicht das Stiftungskapital, sind aber für die Erfüllung unserer Stiftungszwecke wichtig, da das Stiftungskapital in der derzeitigen Niedrigzinsphase immer weniger Ertrag abwirft.

Hier noch ein Tipp: Feiern Sie in nächster Zeit einen runden Geburtstag oder ein Jubiläum? Geldgeschenke Ihrer Gratulanten und Gäste zu Gunsten der Bürgerstiftung sichern Ihnen deren Anerkennung.
 


 

 

 


Zustiftung

Eine Zustiftung erfolgt in den Kapitalstock der Bürgerstiftung Warburg. Dieses Vermögen wird sicher und Ertrag bringend angelegt und bleibt somit dauerhaft erhalten. Über eine ordnungsmäßige Verwendung der Mittel wachen die Stiftungsorgane (Vorstand, Stiftungsrat), die staatliche Stiftungsaufsicht und das Finanzamt. Die Erträge aus dem Stiftungskapital werden im Sinne des Stiftungszwecks verwendet. Mit einer Zustiftung ab 250 € werden Sie Mitglied der Stiftungsversammlung.

Namens- und/oder Zweckzustiftung

Die Namens- und/oder Zweckzustiftung erfolgt in das Grunstockvermögen der Bürgerstiftung Warburg. Es gibt folgende Besonderheiten:

  1. Bei der Zweckzustiftung können die Erträge auf einen in der Stiftungssatzung genannten Zweck beschränkt werden. Die Erträge werden entsprechend dem Anteil der Zustiftung am gesamten Vermögen der Bürgerstiftung errechnet.
  2. Mit der Namensstiftung wird der Zustifter wahrnehmbar mit dem Namen der Zustiftung verbunden (Erwähnung des Namens bei der Verwendung der Erträge). Eine Namensstiftung eignet sich für diejenigen Stifter, die nicht anonym bleiben wollen.
  3. Der Mindestbetrag für eine Namensstiftung beträgt 30.000 €.

Errichtung einer Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung wird beim Finanzamt mit eigener Steuernummer geführt. Sie kann allerdings nicht selber Träger von Rechten und Pflichten sein. Dafür braucht Sie eine Treuhänderin, die Bürgerstiftung Warburg. Die Treuhandstiftung wird errichtet durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und der Bürgerstiftung Warburg. Treuhandstiftungen haben den Vorteil einer größeren Flexibilität und eines geringeren Aufwandes für den Stifter. Voraussetzungen für eine Übernahme einer Treuhänderschaft sind (insbesonde wegen des hohen Aufwandes für die laufende Betreuung):

  1. Grad der Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken der Bürgerstiftung Warburg
  2. Gewährleistung einer effizienten Vermögensverwaltung und Mittelverwendung
  3. Verwendung von 20 % der Erträge für Stiftungszwecke der Bürgerstiftung Warburg

Die Bürgerstiftung Warburg betreut z.Zt. noch keine Treuhandstiftung.  Wir empfehlen nur bei größerem Stiftungsvermögen (ab 50.000 €) eine Treuhandstiftung. Ansonsten raten wir zu einer Zustiftung.

 


 

Testament

Wenn Sie die Bürgerstiftung Warburg in Ihrem Testament als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen, so bleibt die Bürgerstiftung Warburg von der Erbschaftssteuer befreit. Außerdem ist eine rückwirkende Befreiung von eigener Erbschaftssteuer bei der Übertragung ererbten Vermögens innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbefall auf die Bürgerstiftung Warburg möglich.

Steuervergünstigungen für Stifter und Spender

Zuwendungen an die Bürgerstiftung Warburg können seit 2007 steuerlich als Sonderausgaben wie folgt geltend gemacht werden:

  1. Insgesamt können bis zu 20% der Einkünfte zugewendet und als Sonderausgaben abgesetzt werden.
  2. Unternehmen können bis zu 4 Promille der gesamten Umsätze und der Löhne und Gehälter im Kalenderjahr zuwenden und steuerlich absetzen.
  3. Spenden können zeitlich unbegrenzt im Rahmen der Höchstbeträge vorgetragen werden.
  4. Spenden in den Vermögensstock können im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun  Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von
    1 Millionen € zusätzlich abgezogen werden. (Gilt jetzt auch für  Zustiftungen). Die Verteilung innerhalb des 10-Jahreszeitraums ist beliebig.

Wir haben für Ihre Wünsche Verständnis und beraten Sie gern!

Bürgerstiftung Warburg

Winfried Volmert
Am Markt 5
34414 Warburg

Ernst Martin Peitz
von-Vincke-Str. 28
34414 Warburg

Christian Voß
Alter Bahnhofsweg 38
34414 Warburg

E-Mail: Hier gelangen Sie zum Kontaktformular...
Internet: www.buergerstiftung-warburg.de

Spendenkonten

Sparkasse PB-DT-HX
I B A N
DE30476501300025028317

 

 

Vereinigte Volksbank eG
I B A N
DE82472643670100683401

Volksbank Paderborn-HX-DT
I B A N                         DE56472601219027068700

 

JA! ich möchte die Bürgerstiftung Warburg unterstützen!