Bürgerstiftung Warburg

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Zustiftung

Eine Zustiftung erfolgt in den Kapitalstock der Bürgerstiftung Warburg. Dieses Vermögen wird sicher und Ertrag bringend angelegt und bleibt somit dauerhaft erhalten. Über eine ordnungsmäßige Verwendung der Mittel wachen die Stiftungsorgane (Vorstand, Stiftungsrat), die staatliche Stiftungsaufsicht und das Finanzamt. Die Erträge aus dem Stiftungskapital werden im Sinne des Stiftungszwecks verwendet. Mit einer Zustiftung ab 250 € werden Sie Mitglied der Stiftungsversammlung.

Namens- und/oder Zweckzustiftung

Die Namens- und/oder Zweckzustiftung erfolgt in das Grunstockvermögen der Bürgerstiftung Warburg. Es gibt folgende Besonderheiten:

  1. Bei der Zweckzustiftung können die Erträge auf einen in der Stiftungssatzung genannten Zweck beschränkt werden. Die Erträge werden entsprechend dem Anteil der Zustiftung am gesamten Vermögen der Bürgerstiftung errechnet.
  2. Mit der Namensstiftung wird der Zustifter wahrnehmbar mit dem Namen der Zustiftung verbunden (Erwähnung des Namens bei der Verwendung der Erträge). Eine Namensstiftung eignet sich für diejenigen Stifter, die nicht anonym bleiben wollen.
  3. Der Mindestbetrag für eine Namensstiftung beträgt 30.000 €.

Errichtung einer Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung wird beim Finanzamt mit eigener Steuernummer geführt. Sie kann allerdings nicht selber Träger von Rechten und Pflichten sein. Dafür braucht Sie eine Treuhänderin, die Bürgerstiftung Warburg. Die Treuhandstiftung wird errichtet durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und der Bürgerstiftung Warburg. Treuhandstiftungen haben den Vorteil einer größeren Flexibilität und eines geringeren Aufwandes für den Stifter. Voraussetzungen für eine Übernahme einer Treuhänderschaft sind (insbesonde wegen des hohen Aufwandes für die laufende Betreuung):

  1. Grad der Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken der Bürgerstiftung Warburg
  2. Gewährleistung einer effizienten Vermögensverwaltung und Mittelverwendung
  3. Verwendung von 20 % der Erträge für Stiftungszwecke der Bürgerstiftung Warburg

Die Bürgerstiftung Warburg betreut z.Zt. noch keine Treuhandstiftung.  Wir empfehlen nur bei größerem Stiftungsvermögen (ab 50.000 €) eine Treuhandstiftung. Ansonsten raten wir zu einer Zustiftung.