Bürgerstiftung Warburg

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Testament

Wenn Sie die Bürgerstiftung Warburg in Ihrem Testament als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen, so bleibt die Bürgerstiftung Warburg von der Erbschaftssteuer befreit. Außerdem ist eine rückwirkende Befreiung von eigener Erbschaftssteuer bei der Übertragung ererbten Vermögens innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbefall auf die Bürgerstiftung Warburg möglich.

Steuervergünstigungen für Stifter und Spender

Zuwendungen an die Bürgerstiftung Warburg können seit 2007 steuerlich als Sonderausgaben wie folgt geltend gemacht werden:

  1. Insgesamt können bis zu 20% der Einkünfte zugewendet und als Sonderausgaben abgesetzt werden.
  2. Unternehmen können bis zu 4 Promille der gesamten Umsätze und der Löhne und Gehälter im Kalenderjahr zuwenden und steuerlich absetzen.
  3. Spenden können zeitlich unbegrenzt im Rahmen der Höchstbeträge vorgetragen werden.
  4. Spenden in den Vermögensstock können im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun  Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von
    1 Millionen € zusätzlich abgezogen werden. (Gilt jetzt auch für  Zustiftungen). Die Verteilung innerhalb des 10-Jahreszeitraums ist beliebig.

Wir haben für Ihre Wünsche Verständnis und beraten Sie gern!

Bürgerstiftung Warburg

Winfried Volmert
Am Markt 5
34414 Warburg

Ernst Martin Peitz
von-Vincke-Str. 28
34414 Warburg

Christian Voß
Alter Bahnhofsweg 38
34414 Warburg

E-Mail: Hier gelangen Sie zum Kontaktformular...
Internet: www.buergerstiftung-warburg.de

Spendenkonten

Sparkasse PB-DT-HX
I B A N
DE30476501300025028317

 

 

Vereinigte Volksbank eG
I B A N
DE82472643670100683401

Volksbank Paderborn-HX-DT
I B A N                         DE56472601219027068700

 

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