Testament
Wenn Sie die Bürgerstiftung Warburg in Ihrem Testament als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen, so bleibt die Bürgerstiftung Warburg von der Erbschaftssteuer befreit. Außerdem ist eine rückwirkende Befreiung von eigener Erbschaftssteuer bei der Übertragung ererbten Vermögens innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbefall auf die Bürgerstiftung Warburg möglich.
Steuervergünstigungen für Stifter und Spender
Zuwendungen an die Bürgerstiftung Warburg können seit 2007 steuerlich als Sonderausgaben wie folgt geltend gemacht werden:
- Insgesamt können bis zu 20% der Einkünfte zugewendet und als Sonderausgaben abgesetzt werden.
- Unternehmen können bis zu 4 Promille der gesamten Umsätze und der Löhne und Gehälter im Kalenderjahr zuwenden und steuerlich absetzen.
- Spenden können zeitlich unbegrenzt im Rahmen der Höchstbeträge vorgetragen werden.
- Spenden in den Vermögensstock können im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von
1 Millionen € zusätzlich abgezogen werden. (Gilt jetzt auch für Zustiftungen). Die Verteilung innerhalb des 10-Jahreszeitraums ist beliebig.
Wir haben für Ihre Wünsche Verständnis und beraten Sie gern!
Bürgerstiftung Warburg
Winfried Volmert |
Ernst Martin Peitz |
Christian Voß |
E-Mail: Hier gelangen Sie zum Kontaktformular...
Internet: www.buergerstiftung-warburg.de
Spendenkonten
Sparkasse PB-DT-HX
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Vereinigte Volksbank eG |
Volksbank Paderborn-HX-DT |